Plötzlich finden Sie Ihre persönlichen Daten in den Händen von Verwaltungsmitarbeitern. Da steht dann etwas von Störungen in der Tiefe der Persönlichkeitsstruktur oder von Durchbrüchen massiv aggressiver Gefühle. Na ja, letzteres wäre Ihnen unter diesen Umständen auch nicht zu verdenken.
Aber nicht nur ein Verwaltungsmitarbeiter kann Ihre Daten lesen. Nein: weil Ihre Akte in ein elektronisches Datensystem eingescannt worden war, konnten Hunderte Mitarbeiter sie lesen. Offenbar ist der vertrauensärztliche Dienst nur unzureichend vom administrativen Bereich abgegrenzt, obwohl niemand, der nicht in den Fall involviert ist, Einsicht in sensible Patientendaten haben darf.
Speziell psychiatrische Behandlungsunterlagen dürfen nicht von Verwaltungspersonal bearbeitet werden. Den betreffenden Patienten könnte sonst der Abschluss einer Zusatzversicherung verwehrt werden, oder sie könnten berufliche und private Nachteile erleiden.
Der Informationshunger der Kassen ist erklärbar: Für die Jagd nach guten Risiken benötigen sie detaillierte Patientendaten. Verschlimmert wird der Missstand durch zunehmend elektronisch erfasste und vernetzte Krankengeschichten - der Datenschutz bleibt auf der Strecke.
Zum Glück kann Ihnen so etwas in Deutschland nicht passieren. Noch müssen Sie dazu in die Schweiz übersiedeln.
Gläserner Patient längst Realität ::: Tagesanzeiger 19.3.2007
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