Der Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands, NAV-Virchow-Bund, warnt vor einer „Neuauflage des Großen Lauschangriffs durch die Hintertüre“.
Im vorliegenden Referentenentwurf zur Neuregelung der Telefonüberwachung und dem Gesetzentwurf zum Zollfahndungsdienstegesetz wird erstmals zwischen zwei verschiedenen Typen von Freiberuflern und deren besonderen Schutz gegenüber staatlicher Gewalt differenziert: Telefonkontakte von Geistlichen, Strafverteidigern und Abgeordneten dürfen demnach nicht verwendet werden.
Die Telefondaten von Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten, Anwälten und Journalisten können hingegen systematisch ausgewertet werden.
„Schon einmal hat die Ärzteschaft einen „Großen Lauschangriff“ abgewehrt. Es ist für uns jederzeit möglich, unsere Patienten über den staatlichen Angriff auf die ärztliche Schweigepflicht zu informieren und Patienten und Ärzte gleichermaßen zu mobilisieren“, betont Dr. Klaus Bittmann.
In der jetzt beginnenden Debatte könne es aus ärztlicher Sicht keine Kompromisse geben: „Wenn der Staat bei der Telefonüberwachung kleinerer Delikte schon heute solch umfassende Zugriffsmöglichkeiten schafft, wie sollen wir Vertrauen haben, dass er künftig die Daten unserer Patienten schützt“?
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